Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen gesetzlich dazu, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen. Betroffen sind seit 01.01.2023 fast alle, entweder unmittelbar oder mittelbar: große Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern (ab 01.01.2024 ab 1000 Mitarbeitern) und deren Zulieferer, egal welcher Firmengröße und Herkunft. Doch wie gelingt es, Transparenz über ökologische und soziale Risiken in die Lieferkette zu bringen? Wie weit ist man dafür verantwortlich, dass Zulieferer Menschenrechte achten und Umweltaspekte berücksichtigen? Wie dokumentiert man Anstrengungen und Erfolge rechtssicher und glaubwürdig? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Online-Seminar. Ihre Vorteile:
1. Einführung
2. Die Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
3. Analyse der Lieferkette
4. Bewertung und Strategie erstellen
5. Verhaltenskodex und Audits
6. Wirtschaftsinitiativen und Standards
7. Berichterstattung
8. Die neue Rolle als Menschenrechtsbeauftragte*r
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Inhaber und Senior Management Partner der CR Consulting Stefan Küst + Christian Schweizer GbR. Herr Küst war viele Jahre als Umwelt-/Nachhaltigkeitsbeauftragter in internationalen Unternehmen tätig und berät nun Unternehmen, Behörden und Verbände rund um die Themen Strategisches CSR-Management, Lieferketten-management und Nachhaltigkeitskommunikation. Er unterstützt als externer Nachhaltigkeitsbeauftragter und ist erfahrener Referent und Lehrbeauftragter.
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